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   OLG Bremen, 09.02.1999 - 4 UF 121/98   

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https://dejure.org/1999,7399
OLG Bremen, 09.02.1999 - 4 UF 121/98 (https://dejure.org/1999,7399)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.02.1999 - 4 UF 121/98 (https://dejure.org/1999,7399)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 4 UF 121/98 (https://dejure.org/1999,7399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt für die Vergangenheit; Intention des Gesetzgebers bei § 1613 Abs. 2 Nr. 2 b BGB; Verschweigen einer grundlegenden Verbesserung der Leistungsfähigkeit als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 808
  • FamRZ 2000, 256
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86

    Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche

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  • BGH, 10.03.2004 - XII ZR 123/01

    Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin

    Die Auslegung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KindUG, derzufolge die neue Regelung des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB am 1. Juli 1998 in Kraft tritt, ergibt jedenfalls, daß die Erstreckung der Regelung auf ersatzweise haftende Verwandte Unterhaltsansprüche für Zeiträume, die vor Inkrafttreten dieser Vorschrift liegen, nicht betrifft (für § 1613 Abs. 2 Nr. 2 b BGB offen gelassen von OLG Bremen FamRZ 2000, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2010 - 4 S 3077/08

    Zur besonderen Härte im Sinne von § 16 Abs 3 USG bei der Rückforderung von zu

    Unabhängig davon, ob es sich dabei um einen echten Anspruch auf Unterhalt für die Vergangenheit nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b BGB (so: Engler, in: Staudinger (2000), § 1613 BGB RdNr. 100; Büttner NJW 1999, 3215, 2321) oder um einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB handelt (so: OLG Bremen, Urteil vom 09.02.1999 - 4 UF 121/98 -, FamRZ 2000, 256; Born, in: MüKo-BGB, 5. Aufl., § 1623 RdNr. 99; Reinken, in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand 01.09.2009, § 1613 RdNr. 32), wäre dieser nur schwer zu realisieren.
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